(A) Ihre Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben, aus dem hervorgeht, weshalb sie sich bewerben
  • Stellenstichwort
  • Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis (bzw. Ihre staatliche Anerkennung)
  • Arbeitszeugnisse bzw. Praxisnachweise (nach Möglichkeit)

Senden Sie uns Ihre Unterlagen gerne per E-Mail:

bewerbung@jugendwohnen-berlin.de

Bitte halten Sie die Datenmenge der Anhänge dabei möglichst klein.

 

Sollten Sie eine postalische Bewerbung bevorzugen, so legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, sofern eine Rücksendung gewünscht wird:

Jugendwohnen im Kiez
Team ‚Mitarbeit‘
Hobrechtstraße 55, 12047 Berlin

 

(B) Sichtung Ihrer Unterlagen

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Anschließend

  • sichten wir Ihre Unterlagen und gleichen Ihre Fähigkeiten und Qualifikationen mit den Stellenanforderungen ab
  • leiten wir Ihre Bewerbung an den zuständigen Fachbereich weiter
  • erhalten Sie von uns eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung (Einladung zu einem Gespräch oder Absage)

 

(C) Bewerbungsgespräch

In einem ersten Gespräch lernen Sie die zuständigen Leitungskräfte sowie unsere Haltungsgrundsätze kennen. Anschließend folgt i.d.R. ein Hospitationstemin, bei dem Sie die Einrichtung und das Team kennenlernen können.

 

(D) Angebot/Vertrag

Unser Team der Personalbuchhaltung begleitet Sie bei allen arbeitsvertraglichen Fragen.

Herzlich Willkommen bei uns!

 

Hinweise zu Qualifikationsvoraussetzungen

In der Regel können wir Ihre Bewerbung nur berücksichtigen, wenn Sie über einen pädagogischen Berufsabschluss verfügen, der in unseren Angebotsbereichen anerkannt ist sowie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen.

Anerkannte Abschlüsse sind zum Beispiel:

  • staatlich anerkannte Erzieher*innen
  • Sozialpädagog*innen bzw. Sozialarbeiter*innen (Dipl., B.A. oder M.A.)
  • Pädagog*innen bzw. Erziehungswissenschaftler*innen (Dipl., B.A. oder M.A.)
  • bzw. als vergleichbar anerkannte Abschlüsse wie Kindheits- oder Elementarpädagog*innen, Heilpädagog*innen  oder Psycholog*innen.

In unseren Kitas können teilweise auch Grundschul-, Sonderschul-, Rehabilitations- oder Gemeindepädagog*innen, Familien-, Kinder- oder Heilerziehungspfleger*innen, Kinderkrankenschwestern/-pfleger, Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen als Fachkräfte anerkannt werden.
Die anerkannten Berufsgruppen können Sie hier nachlesen: https://erzieher-werden-in-berlin.de/anerkannte-abschluesse/

 

Verfügen Sie über einen anderen Abschluss oder einschlägige Praxiserfahrungen und berufsspezifische Weiterbildungen?

Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund unserer Leistungsverträge mit der Berliner Senatsverwaltung nur Bewerbungen mit einer vorliegenden Anerkennung berücksichtigen können.

Wir möchten Sie daher gerne darauf hinweisen, dass Sie für eine Tätigkeit in Kindertagesstätten sowie in der ergänzenden Förderung und Betreuung (Ganztag) selbst schriftlich eine Quereinstiegsanerkennung bei der Kitaaufsicht der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragen können. Sollten Sie Probleme mit dem Antrag haben oder kurze Einschätzung zu von Ihnen absolvierten Studien- und Berufsabschlüssen benötigen, steht Ihnen zudem die telefonische Kurzberatung der Kitaaufsicht zur Verfügung.

Hier finden Sie die Ansprechpartner*innen sowie Informationen zu den Qualifikationsvoraussetzungen für Erzieher*innen-Stellen in den Arbeitsfeldern der Kindertageseinrichtungen sowie im Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung (Ganztag): https://www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/quereinstieg-erzieherberuf/

Sie können zudem die bundesweite Beratungsstelle und Hotline ‚Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen‘ kontakieren, um mehr darüber zu erfahren, ob Ihr Abschluss anerkannt werden kann: https://www.fruehe-chancen.de/themen/fachkraefte-und-qualifizierung/beratungsstelle-fachkraefte-fuer-kitas-und-ganztag-an-grundschulen-mit-bundesweiter-hotline

 

Hinweise zu den Qualifikationsvoraussetzungen für pädagogische Stellen in den ambulanten Hilfen zur Erziehung nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB III bzw. in den teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII (u.a. Betreutes Wohnen, Erziehungswohngruppen, Tagesgruppen u.a.) finden Sie unter https://www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/quereinstieg-kinder-und-jugendhilfe/

Bitte beachten Sie, dass die Einrichtungsaufsicht der Berliner Senatsverwaltung für teilstationäre und stationäre Hilfen nur anhand der zu besetzenden Stelle und der Position prüft, ob eine Quereinstiegsanerkennung möglich ist. Dies erfolgt in der Regel, indem wir als Träger bei der Einrichtungsaufsicht anfragen, ob der Abschluss in Bezug auf eine bestimmte Stelle angerechnet werden kann. Sie können dort nicht selbst ihre Qualifikation prüfen lassen.

 

Verfügen Sie über einen ausländischen Abschluss?

Eine ausländische Qualifikation bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz bewerten und auf die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss prüfen lassen. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen. Die Bescheinigung der Gleichwertigkeit eines pädagogischen bzw. psychologischen Abschlusses erleichtert uns als Träger wiederum die Entscheidung, ob wir Ihren Abschluss in Bezug auf eine bestimmte Stelle durch die Einrichtungsaufsicht der Berliner Senatsverwaltung prüfen lassen. (Dieses Anerkennungsverfahren ist zusätzlich notwendig.)