(A) Ihre Bewerbung
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen:
- Anschreiben, aus dem hervorgeht, weshalb sie sich bewerben
- Stellenstichwort
- Lebenslauf
- Abschlusszeugnis (bzw. Ihre staatliche Anerkennung)
- Arbeitszeugnisse bzw. Praxisnachweise (nach Möglichkeit)
Senden Sie uns Ihre Unterlagen gerne per E-Mail:
bewerbung@jugendwohnen-berlin.de
Bitte halten Sie die Datenmenge der Anhänge dabei möglichst klein.
Sollten Sie eine postalische Bewerbung bevorzugen, so legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, sofern eine Rücksendung gewünscht wird:
Jugendwohnen im Kiez
Team ‚Mitarbeit‘
Hobrechtstraße 55, 12047 Berlin
(B) Sichtung Ihrer Unterlagen
Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Anschließend
- sichten wir Ihre Unterlagen und gleichen Ihre Fähigkeiten und Qualifikationen mit den Stellenanforderungen ab
- leiten wir Ihre Bewerbung an den zuständigen Fachbereich weiter
- erhalten Sie von uns eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung (Einladung zu einem Gespräch oder Absage)
(C) Bewerbungsgespräch
In einem ersten Gespräch lernen Sie die zuständigen Leitungskräfte kennen. Anschließend folgt i.d.R. ein Hospitationstemin, bei dem Sie die Einrichtung und das Team kennenlernen können.
(D) Angebot/Vertrag
Unser Team der Personalbuchhaltung begleitet Sie bei allen arbeitsvertraglichen Fragen.
Herzlich Willkommen bei uns!
Hinweise zu Qualifikationsvoraussetzungen
In der Regel können wir Ihre Bewerbung nur berücksichtigen, wenn Sie über einen sozialpädagogischen Berufsabschluss verfügen, der in unseren Angebotsbereichen anerkannt ist sowie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen.
Hierzu zählen zum Beispiel staatlich anerkannte Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen bzw. Sozialarbeiter*innen (Dipl., B.A. oder M.A.) bzw. als vergleichbar anerkannte Abschlüsse wie beispielsweise Kindheits- oder Elementarpädagog*innen, Heilpädagog*innen, Erziehungswissenschaftler*innen oder Psycholog*innen.
Je nach Tätigkeit können jedoch auch Grundschul-, Sonderschul-, Rehabilitations- oder Gemeindepädagog*innen, Familien-, Kinder- oder Heilerziehungspfleger*innen, Kinderkrankenschwestern/-pfleger, Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen als Fachkräfte anerkannt werden.
Verfügen Sie über einen anderen oder ausländischen Abschluss oder einschlägige Praxiserfahrungen und berufsspezifische Weiterbildungen?
Dann möchten wir Sie gerne darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit gibt, bei der zuständigen Stelle der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie prüfen zu lassen, ob eine Anerkennung Ihres Abschlusses möglich ist:
- Hier finden Sie Informationen für Stellen als Erzieher*innen z.B. in den Arbeitsfeldern ‚Kita‚ oder ‚Ganztagsbetreuung an Schulen‚: https://www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/quereinstieg-erzieherberuf/
- Die Qualifikationsvoraussetzungen für Stellen in den ambulanten Hilfen zur Erziehung nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB III finden Sie hier (PDF der Senatsverwaltung).
- Für pädagogische Stellen im Bereich der teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII wenden Sie sich bitte an die zuständige Einrichtungsaufsicht: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/aufsicht/einrichtungsaufsicht-fachinfo/#fachpersonal
Aufgrund unserer Leistungsverträge mit der Berliner Senatsverwaltung können wir Ihre Bewerbung leider nur mit einer entsprechenden Anerkennung berücksichtigen.
Weitere Informationen dazu können Sie im Gesamtkonzept zum Quereinstieg in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe der SenBJF nachlesen:
https://www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/gesamtkonzept-zum-quereinstieg-in-der-kinder-und-jugendhilfe.pdf