(A) Ihre Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben, aus dem hervorgeht, weshalb sie sich bewerben
  • Stellenstichwort
  • Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis (bzw. Ihre staatliche Anerkennung)
  • Arbeitszeugnisse bzw. Praxisnachweise (nach Möglichkeit)

Senden Sie uns Ihre Unterlagen gerne per E-Mail:

bewerbung@jugendwohnen-berlin.de

Bitte halten Sie die Datenmenge der Anhänge dabei möglichst klein.

 

Sollten Sie eine postalische Bewerbung bevorzugen, so legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, sofern eine Rücksendung gewünscht wird:

Jugendwohnen im Kiez
Team ‚Mitarbeit‘
Hobrechtstraße 55, 12047 Berlin

 

(B) Sichtung Ihrer Unterlagen

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Anschließend

  • sichten wir Ihre Unterlagen und gleichen Ihre Fähigkeiten und Qualifikationen mit den Stellenanforderungen ab
  • leiten wir Ihre Bewerbung an den zuständigen Fachbereich weiter
  • erhalten Sie von uns eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung (Einladung zu einem Gespräch oder Absage)

 

(C) Bewerbungsgespräch

In einem ersten Gespräch lernen Sie die zuständigen Leitungskräfte sowie unsere Haltungsgrundsätze kennen. Anschließend folgt i.d.R. ein Hospitationstemin, bei dem Sie die Einrichtung und das Team kennenlernen können.

 

(D) Angebot/Vertrag

Unser Team der Personalbuchhaltung begleitet Sie bei allen arbeitsvertraglichen Fragen.

Herzlich Willkommen bei uns!

 

Hinweise zu Qualifikationsvoraussetzungen

In der Regel können wir Ihre Bewerbung nur berücksichtigen, sofern Sie über einen pädagogischen Berufsabschluss verfügen, der in unseren Angebotsbereichen anerkannt ist sowie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen.

Anerkannte Abschlüsse sind zum Beispiel:

  • staatlich anerkannte Erzieher*innen
  • Sozialpädagog*innen bzw. Sozialarbeiter*innen (Dipl., B.A. oder M.A.)
  • Pädagog*innen bzw. Erziehungswissenschaftler*innen (Dipl., B.A. oder M.A.)
  • bzw. als vergleichbar anerkannte Abschlüsse wie Kindheits- oder Elementarpädagog*innen, Heilpädagog*innen  oder Psycholog*innen.

In unseren Kitas können teilweise auch Grundschul-, Sonderschul-, Rehabilitations- oder Gemeindepädagog*innen, Familien-, Kinder- oder Heilerziehungspfleger*innen, Kinderkrankenschwestern/-pfleger, Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen als Fachkräfte anerkannt werden.
Die anerkannten Berufsgruppen können Sie hier nachlesen: https://erzieher-werden-in-berlin.de/anerkannte-abschluesse/

 

Verfügen Sie über einen anderen Abschluss oder einschlägige Praxiserfahrungen und berufsspezifische Weiterbildungen?

 

Für eine Tätigkeit in unseren Kitas sowie in der ergänzenden Förderung und Betreuung (Ganztag):

Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund des KitaFöG und unserer Leistungsverträge mit der Berliner Senatsverwaltung in diesen Tätigkeitsfeldern nur Bewerbungen mit einer vorliegenden Quereinstiegsanerkennung berücksichtigen können. Diese sollten sie selbst schriftlich bei der Kitaaufsicht der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragen. Sobald Sie die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses eingereicht haben, nehmen wir Ihre Bewerbung gern in das gewünschte Bewerbungsverfahren auf. Dies gilt neben verwandten und ausländischen Berufsabschlüssen auch für Sozialassistent*innen.

Hier finden Sie die aktuellen Informationen zu den Qualifikationsvoraussetzungen für Erzieher*innen-Stellen: https://www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/quereinstieg-erzieherberuf/

Sollten Sie Probleme mit dem Antrag haben oder eine kurze Einschätzung zu von Ihnen absolvierten Studien- und Berufsabschlüssen benötigen, steht Ihnen zudem die telefonische Kurzberatung der Kitaaufsicht zur Verfügung: https://www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/quereinstieg-erzieherberuf/#beratung

Sie können zudem die bundesweite Beratungsstelle und Hotline ‚Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen‘ kontakieren, um mehr darüber zu erfahren, ob Ihr Abschluss anerkannt werden kann: https://www.fruehe-chancen.de/themen/fachkraefte-und-qualifizierung/beratungsstelle-fachkraefte-fuer-kitas-und-ganztag-an-grundschulen-mit-bundesweiter-hotline

 

Für eine Tätigkeit in den ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung:

  • Hinweise zu den Qualifikationsvoraussetzungen für pädagogische Stellen in den ambulanten Hilfen zur Erziehung nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB III bzw. in den teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII (u.a. Betreutes Wohnen, Erziehungswohngruppen, Tagesgruppen u.a.) finden Sie unter https://www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/quereinstieg-kinder-und-jugendhilfe/
  • Bitte beachten Sie, dass die Einrichtungsaufsicht der Berliner Senatsverwaltung für teilstationäre und stationäre Hilfen nur anhand der zu besetzenden Stelle, der Position und Ihrer konkreten Ausbildungsinhalte prüft, ob eine Quereinstiegsanerkennung möglich ist. Dies erfolgt in der Regel, indem wir als Träger bei der Einrichtungsaufsicht anfragen, ob Ihr Abschluss in Bezug auf eine bestimmte Stelle angerechnet werden kann. Sie können ihre Qualifikation jedoch nicht selbst bei der Einrichtungsaufsicht selbstprüfen lassen.

 

Verfügen Sie über einen ausländischen Abschluss?

Eine ausländische Qualifikation können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz bewerten und auf die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss prüfen lassen. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen. Die Bescheinigung der Gleichwertigkeit eines pädagogischen bzw. psychologischen Abschlusses erleichtert uns als Träger die Entscheidung, ob wir Ihren Abschluss in Bezug auf eine bestimmte Stelle durch die Einrichtungsaufsicht der Berliner Senatsverwaltung prüfen lassen. (Dieses Anerkennungsverfahren ist jedoch zusätzlich notwendig.)