Begleiteter Umgang

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Umgang mit ihren Eltern (leiblich oder sozial) sowie anderen Bezugspersonen, die zum Wohl des Kindes beitragen z.B. auch Geschwister oder Großeltern und auch diese haben umgekehrt, einen Anspruch auf Umgang mit dem Kind.
Ein Begleiteter Umgang ist insbesondere sinnvoll bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes, Entfremdungstendenzen und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen von Beteiligten.
Begleiteter Umgang

Das Angebot

Nach einer Trennung oder Unterbringung des Kindes außerhalb der Familie gibt es manchmal Gründe (häufig aus der Perspektive des betreuenden Elternteils), den (alleinigen) Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind nicht zulassen zu können.
Der Begleitete Umgang bietet dann Beratung und Unterstützung für die Durchsetzung des kindlichen und elterlichen Umgangsrechtes und zum Schutz des Kindes vor seelischer und/oder körperlicher Gefährdung während der Umgangskontakte (z.B. durch negative Beeinflussung gegen den anderen Elternteil, Verdachtsfälle von Gewalt oder befürchteter Kindesentzug ).

Der „Begleitete Umgang“ ist eine professionelle Unterstützung der Jugendhilfe nach § 18 SGB VIII in Verbindung mit §§ 1684, 1685 BGB, um es Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine entwicklungsfördernde Kontinuität ihrer Beziehung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen auch nach der Trennung von ihnen wahrzunehmen, sofern es ohne diese Beratung und Unterstützung nicht möglich ist. Das Jugendamt prüft die Notwendigkeit des Begleiteten Umgangs als eigenständige Jugendhilfemaßnahme.

 

Was wir erreichen wollen

Ziel ist, dass Umgangsberechtigte in der Lage sind, den Kontakt mit ihren Kindern im Sinne des Kindeswohls zu erhalten und möglichst eigenverantwortlich und selbständig zu gestalten.
Dabei ist diese Jugendhilfemaßnahme zeitlich begrenzt und keine auf Dauer angelegte Hilfe, sie geht in der Regel ca. 1 Jahr. Stellt sich heraus, dass dieses Ziel durch die Umgangsberechtigten nicht herbeizuführen ist, muss der Begleitete Umgang als nicht adäquate Hilfeform eingeschätzt und andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Wie wir arbeiten

Die inhaltliche und zeitliche Ausgestaltung des Begleiteten Umgangs erfolgt individuell und am Bedarf ausgerichtet, z.B. durch:

  • Anbahnung der Umgangskontakte,
  • Erstellung von Umgangsregeln und -vereinbarungen
  • Begleitung der Übergabe oder der Umgangskontakte
  • Beratung und Mediationsgespräche einzeln oder gemeinsam

Wird befürchtet, dass das Kindeswohl gefährdet ist, z.B. bei Gewalt oder einer stark eingeschränkten Kompetenz im Umgang mit dem Kind, kann zur Vermeidung von möglichen Gefahren, eine ständige Anwesenheit und Kontrolle der Fachkräfte erforderlich sein („Beschützter Umgang“).

Für unsere begleiteten oder beschützten Umgänge bieten wir geeignete Räumlichkeiten an unseren Standorten in Kreuzberg, Neukölln, Schöneberg und Spandau mit altersentsprechenden, kindgerechten Spielmaterialien an.

 

Das Team

  • Qualifizierte sopzialpädagogische Fachkräfte u.a. mit Zusatzausbildungen in Mediation, Familientherapie, Verfahrenspflege und Kinder- und Jugendlichenpsychologie.
  • Beratungsrelevante Beherrschung vieler Herkunftssprache, wie z.B. Arabisch, Farsi, Englisch, Französisch, Kurdisch, Persisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch.
  • Fachkräfte mit interkulturellen Kompetenzen, d.h. mit Erfahrung und Kenntnissen über Strukturen, Traditionen und Wertvorstellungen der jeweiligen Kulturen
  • Co-Teams , z.B. Mann/Frau zum besseren Verständnis spezifischer Sichtweisen