Gesetzes- u. Regelverstöße gem. §2 HinSchG
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), wofür ist es gedacht?
Das HinSchG bietet dir rechtlichen Schutz, wenn du Missstände am Arbeitsplatz oder in Unternehmen meldest. Das Gesetz schützt dich vor möglichen Konsequenzen wie z.B. den Verstoß gegen die Verschwiegenheitserklärung durch einen von dir gemeldeten Hinweis (vgl. §1 HinSchG).
Wann solltest du eine Meldung gem. HinSChG machen?
Wenn du Gesetzes- u. Regelverstößen innerhalb von Juwo bemerkst, wie z.B. Korruption, Betrug, Umweltverschmutzung, Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften, Datenschutz, Geldwäsche, Veruntreuung von Geldern, steuerliche Vergehen, Subventionsbetrug oder Missbrauch (vgl. §2 HinSchG)
An wen und wie meldest du einen dieser Vorfälle?
Per Post, E-Mail oder Telefon unsere interne Meldestelle:
Datenschutzbeauftragte Sandra Wittig
Jugendwohnen im Kiez e.V.
Hobrechtstraße 55, 12047 Berlin
T 030 25566142
M 0151 50900960
beratung@agentia.online
pro.teambeam.de/agentia
Was passiert nach der Meldung?
Agentia GmbH wird die Meldung gemäß unseres Meldewegs nach dem HinSchG bearbeiten:
QMH-Dokuments „09 Beschwerdeweg HinSchG Flussdiagramm“
Folgende externe Meldestellen können z.B. ebenfalls genutzt werden:
- Bundesamt für Justiz BfJ – Hinweisgeberstelle
- Bundesamt für Finanzdienstleistungen
- Bundesamt für Justiz
