Beschwerden/ Konflikte mit Kolleg*innen u. Leitung (u.a. §84 BetrVG)

Welche Beschwerdegründe sind allgemein akzeptabel?

  • Verstöße gegen Fachliche Standards (wie z.B. Arbeitsaufteilung, Informationsfluss, Verbindlichkeit, Verhalten in Vertretungssituationen, Auftreten vor Klienten/ Fachöffentlichkeit)
  • Gravierende Differenzen in der fachlichen Einschätzung einer Hilfe
  • Persönliche Befindlichkeiten die deine Arbeit nicht beeinträchtigen sind kein Beschwerdegrund

Verantwortungsebenen bei Juwo

  • Dein Direkte*r Vorgesetzte*r ist immer die Person in der Verantwortungsebene direkt über deiner
  • Personen auf höheren Verantwortungsebenen sind indirekte Vorgesetzte
  • Nicht alle Bereiche haben alle Verantwortungsebenen – nicht vorhandene Verantwortungsebenen kannst du einfach überspringen

Verantwortungsebenen bei Juwo:

Geschäftsführung

Bereichs- oder Regionalleitung

Koordination

Fach- oder Einrichtungsleitung

Fachkraft

 

Wichtige Grundsätze

  • Bevor du eine Beschwerde machst, versuche bitte eine eigenständige Konfliktlösung
  • Wenn du eine Beschwerde machst wirst über den Umgang damit und das Ergebnis informiert
  • Kolleg*innen, über die in ihrer Abwesenheit eine Beschwerde gemacht wird, erhalten zunächst Gelegenheit, sich selbst zum Sachverhalt zu äußern, bevor der Beschwerde weiter nachgegangen wird
  • Du hast immer die Möglichkeit den Betriebsrat oder eine andere Vertrauensperson hinzuzuziehen
  • Sofern nicht unverzüglich möglich, erhalten alle Beteiligten innerhalb von 7 Tagen eine Rückmeldung über den weiteren Umgang mit der Beschwerde bzw. ggf. deren Konsequenz

 

Beschwerde über das Verhalten eines*r Teamkolleg*in

Bevor du dich beschwerst:

  • Sprich Differenzen bitte zunächst wohlwollend und direkt mit der betreffenden Person an
  • Ist das nicht möglich oder konnte keine zufriedenstellende Einigung erfolgen, nutze bitte eure Teamsitzung oder Supervision zur Klärung der Differenzen

Ist eine Beschwerde nicht zu vermeiden:

  • Wende Dich bitte an deine direkte Leitung (i.d.R. Koordination). Diese nimmt deine Beschwerde auf und entscheidet ob sie die Regional- oder Bereichsleitung informiert oder zur Klärung einschaltet
  • Klärungsinterventionen liegen in der Verantwortung der Leitungen. Du bekommst eine Informationen über das weitere Beschwerdevorgehen.

Beschwerde über das Verhalten deiner Leitung

Bevor du dich beschwerst:

  • Sprich Konflikte bitte vorrangig direkt mit der Leitung in einem anlassbezogenen Gespräch an und äußere wie eine zufriedenstellende Lösung für dich aussehen würde
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Schwierigkeiten in Zusammenarbeit mit deiner Leitung in angemessenem Rahmen innerhalb der Supervision zu besprechen (vorrangig bei Differenzen zu Fallbesprechungen)

Ist eine Beschwerde nicht zu vermeiden:

  • Wenn trotz Bemühungen keine gemeinsame Lösung erzielt werden kann, richte deine Beschwerde an die*den Vorgesetzte*n deiner Leitung
  • Diese wird weitere Interventionen zur Klärung oder ggf. Konsequenzen einleiten

 

Beschwerde über das Verhalten eines*r indirekten Vorgesetzte*n

An wen kannst du dich wenden und wie ist der Vorgang?

  1. Möchtest du dich aus einem akzeptablen Beschwerdegrund über eine*n indirekten Vorgesetze*n beschweren wende dich bitte an deine direkte Leitung
  2. Deine direkte Leitung prüft zunächst, ob sie den Konflikt bzw. den Anlass für die Beschwerde mittels Erklärung der Umstände unmittelbar auflösen kann
  3. Falls nicht, entscheidet sie, ob sie die Beschwerde selbst an die betreffende Leitung weiterträgt oder ob sie dich an die indirekte Vorgesetzte zur Lösungsfindung weiter verweist
  4. Du wirst natürlich in diese Entscheidung mit einbezogen oder zumindest darüber informiert
  5. Geeignete Lösungsinterventionen werden i.d.R. gemeinsam gesucht und umgesetzt (Ein Ausnahmegrund wäre z.B. die Einleitung von personal- oder strafrechtlichen Schritte gegen die betreffende Person)

 

Beschwerde einer Leitung über das Verhalten einer Fachkraft

Bevor du dich beschwerst:

  • Als Leitung mit Personalverantwortung hast du zunächst die Pflicht unangemessenes fachliches Verhalten von Fachkräften in einem geeigneten Rahmen entsprechend professionell zu thematisieren, sowie Änderungsbedarfe klar zu äußern und Unterstützungsangebote zu machen

Ist eine Beschwerde nicht zu vermeiden:

  • Als Leitung mit Personalverantwortung hast die Pflicht deine direkte vorgesetzte Person (Bereichs- oder Regionalleitung oder die Geschäftsführung) darüber zu informieren, wenn Fachkräfte trotz wiederholter Lösungsversuche, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen
  • Dein*e direkte*r Vorgesetzte*r entscheidet, ob er*sie gemeinsam mit dir weitere Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder selbst im Rahmen ihrer*seiner Personalverantwortung aktiv wird